Das Wohnungs-Eigentums-Gesetz (WEG)

Was erwartet Sie als Eigentümer einer Immobilie?

Die Wohnanlage "Am Fuchsberg" wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Eine WEG entsteht, wenn ein Gebäude eigentumsrechtlich in Wohnungen, Gewerbeeinheiten und sonstiges Teileigentum aufgeteilt wird, so dass die einzelnen Wohnungen und sonstigen Teileigentumseinheiten einzeln verkauft werden können.
In Ihrem Kaufvertrag ist ebenso wie in der Teilungserklärung in Tausendstel angegeben, welchen Anteil Ihr erworbenes Eigentum am Gesamtbestand aufweist.
Zusammen mit anderen Eigentümern von Wohnungseigentum und sonstigem Teileigentum (z.B. Tiefgaragenstellplätzen) in Ihrem Haus, bilden Sie die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Für Informationen über die Regelungen der Eigentümergemeinschaft stehen Ihnen drei  unterschiedliche Informationsquellen zur Verfügung:

- Das Wohnungs-Eigentums-Gesetz (WEG)
  Das WEG beinhaltet die wichtigsten Regelungen für Eigentümergemeinschaften

- Die Teilungserklärung / die Gemeinschaftsordnung
  In der Teilungserklärung sind die einzelnen Sondereigentums-, Sondernutzungsflächen und das
  Wohnungseigentum verzeichnet.

- Beschlussfassung in der Gemeinschaft / Vereinbarungen
  Jede Eigentümergemeinschaft muss sich mindestens einmal im Jahr versammeln, um mit-
  einander in Form von Beschlüssen Entscheidungen zu treffen, damit jeder Miteigentümer seine
  Stimme einbringen kann. Hier geht es meist um einmalige Vorgänge, wie die Durchführung
  von Instandhaltungen und sonstigen Einzelmaßnahmen. Diese Beschlüsse gelten bis zum Ende
  des Bestehens der Gemeinschaft, oder bis sie durch eine andere Entscheidung der Gemein-
  schaft abgelöst werden.

 

Informieren Sie sich auch:

Wohnungseigentumsgesetz

 
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