Was erwartet Sie als Eigentümer einer Immobilie?
Die Wohnanlage "Am Fuchsberg" wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft
(WEG).
Eine WEG entsteht, wenn ein Gebäude eigentumsrechtlich in Wohnungen,
Gewerbeeinheiten und sonstiges Teileigentum aufgeteilt wird, so dass die
einzelnen Wohnungen und sonstigen Teileigentumseinheiten einzeln verkauft
werden können.
In Ihrem Kaufvertrag ist ebenso wie in der Teilungserklärung in Tausendstel
angegeben, welchen Anteil Ihr erworbenes Eigentum am Gesamtbestand aufweist.
Zusammen mit anderen Eigentümern von Wohnungseigentum und sonstigem
Teileigentum (z.B. Tiefgaragenstellplätzen) in Ihrem Haus, bilden Sie die
Wohnungseigentümergemeinschaft.
Für Informationen über die Regelungen der Eigentümergemeinschaft stehen
Ihnen drei unterschiedliche Informationsquellen zur Verfügung:
- Das Wohnungs-Eigentums-Gesetz (WEG)
Das WEG beinhaltet die wichtigsten Regelungen für
Eigentümergemeinschaften
- Die Teilungserklärung / die Gemeinschaftsordnung
In der Teilungserklärung sind die einzelnen
Sondereigentums-, Sondernutzungsflächen und das
Wohnungseigentum verzeichnet.
- Beschlussfassung in der Gemeinschaft / Vereinbarungen
Jede Eigentümergemeinschaft muss sich mindestens einmal im
Jahr versammeln, um mit-
einander in Form von Beschlüssen Entscheidungen zu treffen, damit jeder
Miteigentümer seine
Stimme einbringen kann. Hier geht es meist um einmalige Vorgänge, wie die
Durchführung
von Instandhaltungen und sonstigen Einzelmaßnahmen. Diese Beschlüsse
gelten bis zum Ende
des Bestehens der Gemeinschaft, oder bis sie durch eine andere
Entscheidung der Gemein-
schaft abgelöst werden.